Seitenbereiche:

Eine Initiative des Logo des Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Inhalt


Österreichischer Freiwilligenrat

Der Österreichische Freiwilligenrat verfolgt das Ziel, in Österreich die Barrieren und Hürden beiseite zu räumen, die dem freiwilligen Engagement im Weg stehen. Er entwickelt Empfehlungen für Maßnahmen, damit sich Menschen aller Altersgruppen auch zukünftig freiwillig engagieren. Mit der Einrichtung des Österreichischen Rates für Freiwilligenarbeit wurde eine der Hauptforderungen aus dem Internationalen Jahr der Freiwilligen 2001 erfüllt. Die Konstituierung des Österreichischen Freiwilligenrates erfolgte im Herbst 2003. Er tagt mindestens einmal pro Jahr.

Aufgaben

Der Österreichische Freiwilligenrat dient als Gesprächsforum und institutionalisierter Dialog zwischen den politischen EntscheidungsträgerInnen einerseits und VertreterInnen der Freiwilligenorganisationen aus allen gesellschaftlichen Bereichen in allgemeinen Angelegenheiten der Freiwilligenarbeit sowie des ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements andererseits.

Weitere Aufgaben des Österreichischen Freiwilligenrates sind:

1. die Erstattung von Empfehlungen zu Fragen, die die Freiwilligenarbeit und die Interessen der freiwilligen AktivistInnen selbst betreffen;

2. die Erstattung von Vorschlägen zur Entwicklung eines zeitgemäßen Leitbildes von Freiwilligenarbeit und ehrenamtlichem Engagement;

3. die Erstattung von Vorschlägen zur Vernetzung unter den Freiwilligenorganisationen und zu konkreten Projekten der Freiwilligenarbeit;

4. die Mitwirkung an der Schwerpunktsetzung und Konzeption des Österreichischen Freiwilligenberichts, der ein Mal pro Legislaturperiode an das Parlament zu erstatten ist;

5. die Erstattung von Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, die die Interessen der Freiwilligenorganisationen und der Freiwilligen selbst berühren.

Mitglieder

Der Österreichische Freiwilligenrat hat 53 Mitglieder. Sie werden entsandt von den fachlich zuständigen Bundesministerien, dem Städte- und Gemeindebund, den Interessenvertretungen der ArbeitgeberInnen, der ArbeitnehmerInnen und der LandwirtInnen, sowie von Freiwilligenorganisationen aus allen gesellschaftlichen Bereichen des freiwilligen Engagements. Die Dauer der Funktionsperiode beträgt fünf Jahre.

Geschäftsführung

Die Führung der Geschäfte des Österreichischen Freiwilligenrates obliegt der Grundsatzabteilung für SeniorInnen-, Bevölkerungs- und Freiwilligenpolitik im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

Geschäftsführer:

Mag. Anton Hörting

anton.hoerting@bmask.gv.at

Stellv. Geschäftsführerin:

Dr. Erika Winkler

erika.winkler@bmask.gv.at