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Das Sommerfest des Sportvereins, vielfältige Kulturveranstaltungen oder der Punschstand des Sozialvereins – fast jeder Verein ist im Laufe des Jahres zumindest einmalig Veranstalter eines Festes. Dabei treten die unterschiedlichsten Fragen auf:

  • Muss das Vereinsfest angemeldet werden?
  • Wenn ja, bei wem und wann?
  • Welche Unterlagen sind erforderlich?
  • Muss eine AKM-Gebühr gezahlt werden?
  • Unter welchen Rahmenbedingungen dürfen Speisen und Getränke ausgeschenkt werden?
  • Wie muss die Ankündigung des Vereinsfestes erfolgen?
  • Wofür bin ich als Veranstalter verantwortlich?

Wir geben Antworten auf diese und andere Fragen und möchten Ihnen die Vorbereitung und Durchführung Ihres Vereinsfestes erleichtern.

3452 Atzenbrugg, Seminar- und Ausbildungszentrum Atzenbrugg, Schlossplatz 1

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