Österr. Wasser-Rettung, Landesverband NÖ
Ziele:
Ziel der Vereinstätigkeit (1) Die Österr. Wasser-Rettung – Landesverband NÖ., deren Tätigkeit gemeinnützig und nicht auf Gewinn gerichtet ist, ist eine selbständige, soziale und humanitäre Hilfs- und Rettungsorganisation. (2) Die Aufgabe des Vereines ist ausschließlich und unmittelbar die Schaffung und Förderung aller Maßnahmen von Einrichtungen, die der Bekämpfung und Vorbeugung aller Unfälle und Schäden an Personen – insbesondere des Ertrinkungstodes – und der Abwendung schwerwiegender materieller Verluste, sowie Schäden an der Umwelt, am und im Wasser, dienen. Dazu zählen besonders die Unterrichtung und Ausbildung im Schwimmen, im Rettungsschwimmen im Tauchen und im Rettungstauchen im Führen von Ruder- und Motorbooten sowie die Aufstellung und Durchführung eines ”Wasserrettungs- und Kathastrophendienstes” Zur Durchführung dieser Aufgaben sind unter anderem ÖWR – Belange: a) Sicherung von Badestellen und wassersportlichen Veranstaltungen durch den Rettungsdienst b) Aus- und Fortbildung im Schwimmen, im Rettungsschwimmen und der dafür erforderlichen Lehrkräfte c) Aus- und Fortbildung im Tauchen, im Rettungstauchen und der dafür erforderlichen Lehrkräfte d) Aus- und Fortbildung von Bootsführern für den Wasserrettungsdienst e) Entwicklung, Prüfung und Begutachtung geeigneter Rettungsgeräte, einschließlich Bau von Rettungsbooten, Geräten und Wachstationen f) Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Behörden und Fachorganisationen g) Übernahme weiterer Aufgaben auf dem Gebiet der Lebensrettung und der dafür erforderlichen Erste Hilfe Leistungen, die an die ÖWR herangetragen werden h) Schulung aktiver ÖWR – Einsatzleute (insbesondere Taucher), die zur Befreiung in untergegangenen Fahrzeugen eingeschlossener Personen sowie zur Rettung in Schwierigkeiten geratener Taucher, für Totbergungen und das Auffinden versunkener Gegenstände herangezogen werden können, sowie zur Verwendung für andere Unterwassertätigkeiten im Falle besonderer Umstände (Abwendung einer unmittelbaren Gefahr) unter Bedachtnahme auf die Einhaltung entsprechender Bestimmungen in der Gewerbeordnung i) Durchführung aller erforderlichen Maßnahmen im Zusammenarbeit mit den Organisationen des Zivil- und Umweltschutzes sowie des integrierten Sanitätsdienstes (3) Die ÖWR arbeitet ehrenamtlich im freiwilligen Helferwesen, es können jedoch zur Stärkung des Vereines auch bezahlte Kräfte aufgenommen werden. (4) Die ÖWR kann sich zur besseren Förderung ihrer Aufgaben internationalen Fachorganisationen anschließen. (5) Die ÖWR ist zur Herausgabe einschlägiger Fachliteratur berechtigt. (6) Zu ihren weiteren Aufgaben zählt auch die Durchführung von sportlichen Meisterschaften und Vergleichswettkämpfen auf nationaler und internationaler Basis. (7) Die Abwicklung der internen Verwaltung regelt eine Geschäftsordnung.
Aufgabenbereich:
s. Ziele und Aufgaben
Zielgruppen:
Jugendliche und Erwachsene