Österreichischer Rettungsdienst, Landesverband West Österreich
Ziele:
Gemeinnütziger Sanitätsdienst und Hilfsorganisation incl. dem Referat für Tierschutz
Aufgabenbereich:
ÖRD § 3 Erreichung des Zweckes : 3.1. Der Zweck wird durch die angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht. 3.2. Als ideelle Mittel dienen : a) Die Anerkennung der gesamten Artikel der Genfer Konvention. b) Die freiwillige Hilfstätigkeit auf allen Gebieten des Gesundheits- und Sozialwesen, der Wohlfahrt und des Sanitätsdienstes. c) Schaffung und Erhaltung eines, aus sorgsam ausgebildeten Mitgliedern bestehenden Erste Hilfe und Katastrophenhilfsdienstes , Einsatz bei öffentlichen Notständen und bei Naturereignissen. d) Schaffung Erhaltung und Führung aller Einrichtungen eines Sanitätsdienstes unter Benützung aller technischen Hilfsmittel einschließlich besonderer Sanitätsdienste, Errichtung und Erhaltung von SSanitätswachen. e) Ausbildung der Mitglieder und der Bevölkerung zur Verhütung von Unfällen und in der fachgerechten Leistung der Ersten Hilfe und Hilfeleistung im Rahmen des Zivilschutzes, des Katastrophen-, Nachbarschafts- und Haushaltshilfe, einschließlich der erforderlichen körperlichen Ausbildung durch Sport und geistige Weiterbildung. f) Ausbildung und Schulung von Betriebssanitätern, sowie Betreuung der Sanitätseinrichtungen an Arbeitsstätten. g) Herstellung und Herausgabe, sowie Verlegung von dazu geeigneten Publikationen,Druckschriften, Veröffentlichungen und Plakaten, die über das verkörperte Interesse nicht hinausgehen, unpolitisch und unparteilich sind. h) Herstellung von Filmen und Lichtbildern, sowie Durchführung von Vorträgen, Veranstaltungen usw., die dem ÖRD in seiner Hilfstätigkeit unterstützen und fördern. i) Durchführung von Erhebungen, Sammlungen und Verwerten von statistischen Material. j) Mitwirkung in der umfassenden Landesverteidigung, beim Zivildienst, beim Katastrophenhilfsdienst und Selbstschutz, beim Hilfs- und Gesundheitsdienst, einschließlich der Beratung, sowie deren Förderung in Zusammenarbeit mit den öffentlichen Verwaltungsdienststellen beim Hilfswesen k) Durchführung von Kinderhilfsaktionen l) Pflege der Beziehung zu allen Hilfsorganisationen. m) Errichtung von Untergliederungen. n) Durchführung aller von den Bundes und Landesvorständen beschlossenen Maßnahmen
Zielgruppen:
Alle hilfebedürftigen Menschen, ohne Unterschied auf Geschlecht, Nationalität, Religion, nach den Grundsätzen der Liga der internationalen Rot Kreuz Konfession. Tierschutz nach den nationalen gesetzlichen Bestimmungen