Freiwilliges Integrationsjahr
Das Freiwillige Integrationsjahr (FIJ) wird vom AMS jenen Personen, die der Zielgruppe der Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten angehören und deren Anerkennungsbescheid nicht länger als 2 Jahre zurückliegt, angeboten. Ziele sind die Integration in das gesellschaftliche Leben, Vermittlung der deutschen Sprache, die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen durch die Erweiterung und den Erwerb von Kenntnissen in verschiedenen Berufsfeldern, die Stärkung sozialer und interkultureller Kompetenzen und die Förderung des sozialen Engagements der Teilnehmer/innen.
Diese Personen haben keine unmittelbaren Chancen auf eine Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt und beziehen in der Regel bedarfsorientierte Mindestsicherung. Die Integration in das Berufsleben soll auch durch den Ausbau der sozialen Netzwerke unterstützt werden. Nur Träger gemäß Zivildienstgesetz (vom jeweiligen LH anerkannt, vgl. § 4 ZDG) und Träger gemäß Freiwilligengesetz (die per Bescheid des BMASK ein freiwilliges Soziales Jahr oder mit Bescheid des BMLFUW ein freiwilliges Umweltjahr anbieten dürfen) können ein freiwilliges Integrationsjahr anbieten und Personen aufnehmen. Sowohl das ZDG als auch das Freiwilligengesetz stellen auf die Arbeitsmarktneutralität ab.
Das freiwillige Integrationsjahr ist ein Ausbildungsverhältnis, kein Arbeitsverhältnis. Die Regelungen des FreiwG, die für das Integrationsjahr analog anzuwenden sind, – 150 h Ausbildungs– und Schulungsmaßnahmen, maximal 34 h Einsatz pro Woche – sichern den definitiven Ausbildungscharakter dieser Maßnahme.
Weitere Informationen zum Freiwilligen Integrationsjahr, zu den Einsatzplätzen und über die Abwicklungsagentur finden Sie unten.