Was ist bei der Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung für Freiwillige zu beachten?
Grundsätzlich gilt:
Die Kosten für die Ausstellung setzen sich aus Eingabegebühr (€ 14,30), Zeugnisgebühr
(€ 14,30) und Bundesverwaltungsabgabe (€ 2,10) zusammen.
Für Freiwillige gibt es Ausnahmen:
Gemäß § 14 Gebührengesetz, Tarifpost 6, Absatz 5 Ziffer 28 entfällt die Eingabegebühr, wenn eine Strafregisterbescheinigung für freiwilliges Engagement im Rahmen von Freiwilligenorganisationen gem. § 3 Absatz 1 Freiwilligengesetz beantragt wird.
Die Zeugnisgebühr entfällt, wenn die Strafregisterbescheinigung zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (dient zur Vorlage bei…) dienen soll.
Es verbleibt somit die Bundesverwaltungsabgabe in Höhe von € 2,10 zu bezahlen.
Zu beachten:
Im Zuge freiwilliger und ehrenamtlicher Tätigkeiten, bei denen es zu direkten und regelmäßigen Kontakten mit Kindern oder der Betreuung wehrloser Personen kommt, wird eine spezielle Strafregisterbescheinigung benötigt:
- spezielle Strafregisterbescheinigung für „Kinder- und Jugendfürsorge“
- spezielle Strafregisterbescheinigung für „Pflege und Betreuung“
Für die Ausstellung der speziellen Strafregisterbescheinigungen muss bei der Behörde eine Bestätigung über das angestrebte Engagement Ihrer Organisation vorgelegt werden (Formular unten abrufbar).