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Was ist bei der Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung für Freiwillige zu beachten?

Grundsätzlich gilt:

Die Kosten für die Ausstellung setzen sich aus Eingabegebühr (€ 14,30), Zeugnisgebühr

(€ 14,30) und Bundesverwaltungsabgabe (€ 2,10) zusammen.

Für Freiwillige gibt es Ausnahmen:

Gemäß § 14 Gebührengesetz, Tarifpost 6, Absatz 5 Ziffer 28 entfällt die Eingabegebühr, wenn eine Strafregisterbescheinigung für freiwilliges Engagement im Rahmen von Freiwilligenorganisationen gem. § 3 Absatz 1 Freiwilligengesetz beantragt wird.

Die Zeugnisgebühr entfällt, wenn die Strafregisterbescheinigung zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (dient zur Vorlage bei…) dienen soll.

Es verbleibt somit die Bundesverwaltungsabgabe in Höhe von € 2,10 zu bezahlen.

Zu beachten:

Im Zuge freiwilliger und ehrenamtlicher Tätigkeiten, bei denen es zu direkten und regelmäßigen Kontakten mit Kindern oder der Betreuung wehrloser Personen kommt, wird eine spezielle Strafregisterbescheinigung benötigt:

  • spezielle Strafregisterbescheinigung für „Kinder- und Jugendfürsorge
  • spezielle Strafregisterbescheinigung für „Pflege und Betreuung

Für die Ausstellung der speziellen Strafregisterbescheinigungen muss bei der Behörde eine Bestätigung über das angestrebte Engagement Ihrer Organisation vorgelegt werden (Formular unten abrufbar).