Details

Adresse

Dragonerstraße 22
4600 Wels
Oberösterreich
Österreich
http://www.fzwels.at

Ansprechperson

Geschäftsführerin Gerlinde Hochhauser
office@fzwels.at
+43 664 350 4224/

Verein Freiwilligenzentrum Wels

Das Freiwilligenzentrum Wels ist ein unabhängiger gemeinnütziger Verein und versteht sich als regionale Plattform für freiwilliges Engagement im Sozialbereich Wels-Stadt und Wels-Land. In enger Zusammenarbeit mit ULF (www.ulf-ooe.at) will das Freiwilligenzentrum Wels Menschen aller Altersgruppen zum regelmäßigen freiwilligen Engagement motivieren und versuchen zu einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für Freiwilligenarbeit beizutragen. Der Zugang zum FZW steht allen Menschen frei. Insbesondere sollten das Potential älterer Menschen genutzt und bei ausgewogenem Geschlechterverhältnis benachteiligte Gruppen eingebunden werden.

Ziele und Aufgaben

WIR BIETEN…

… Beratung, Vermittlung und Begleitung

WIR MÖCHTEN…

… für Vernetzung, Kommunikation und Know-How-Transfer zwischen bestehenden und neuen Strukturen sorgen

WIR SORGEN…

… für Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung von Freiwilligen und FreiwilligenbegleiterInnen

WIR BETREIBEN…

… Lobbying und Öffentlichkeitsarbeit und tragen damit zur Sensibilisierung für die Bedeutung von Freiwilligenarbeit und zur Verbesserung ihrer Rahmenbedingungen bei.

Zudem fördern wir die Anerkennung des nonformellen Kompetenzerwerbs durch freiwilliges Engagement

Was ist Freiwilligenarbeit?

Als Freiwilligenarbeit bezeichnet man „eine Leistung, die freiwillig und ohne Bezahlung für Personen außerhalb des eigenen Haushaltes erbracht wird“ (Statistik Austria, 2007).

„Freiwillig“ meint dabei ohne gesetzliche Verpflichtung – aus freiem Willen. Freiwilligenarbeit ist deshalb von anderen unbezahlten Tätigkeiten (z.B. Zivildienst) zu unterscheiden. „Unbezahlt“ bedeutet, dass diese Leistung ohne Entgelt erbracht wird. Ausgenommen sind davon aber Aufwandsentschädigungen (z.B. Telefonkosten, Reisekosten, Porto). „Außerhalb des eigenen Haushaltes“ heißt, dass die Leistung zum Nutzen des Gemeinwesens bzw. anderer haushaltsfremder Personen erbracht wird.

Demnach sind Haus- und Familienarbeit und die bloße Mitgliedschaft in einem Verein nicht einzubeziehen.