Rechtliche Rahmenbedingungen
Das Freiwilligengesetz (Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement 2012) regelt in Österreich die Rahmenbedingungen für formelle freiwillige Tätigkeiten im Interesse der Allgemeinheit. Es hat konkrete Verbesserungen für Freiwillige gebracht (z.B. Lenken von Einsatzfahrzeugen nach entsprechender Ausbildung auch mit B-Führerschein). Mit dem Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement wurde eine zusätzliche Unterstützungsmöglichkeit eingerichtet. Der Österreichische Freiwilligenrat berät als Dialogforum zwischen Zivilgesellschaft und Staat.
Für rechtliche Verbesserungen für Freiwillige haben insbesondere die Bundesländer Burgenland, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Wien gesorgt. Dort gibt es eine eigene Haftpflicht- und Unfallversicherung des Landes bzw. eine vom Land finanzierte Versicherungslösung für unterschiedliche Zielgruppen. Auch Gemeinden bieten für Freiwillige unterschiedliche Versicherungslösungen an.
Große Organisationen mit vielen Freiwilligen sichern diese durch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung ab. Freiwillige bestimmter Hilfsorganisationen (z.B. Freiwillige Feuerwehren, Österreichisches Rotes Kreuz) sind in die gesetzliche Unfallversicherung nach dem ASVG einbezogen und daher entsprechend geschützt.
Wichtige Inhalte des Gesetzes auf einen Blick
- Das Freiwilligengesetz sorgt für die Regelung des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ), des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ), des Gedenkdienstes im In- und Ausland und des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland. Die Freiwilligen sind kranken-, unfall- und pensionsversichert, erhalten ein Taschengeld und gegebenenfalls Familienbeihilfe.
- Freiwilligenorganisationen können unter bestimmten Voraussetzungen für freiwilligenspezifische Projekte oder bewusstseinsbildende Maßnahmen Förderungen aus dem Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement beantragen.
- Dank Freiwilligengesetz entfällt die Eingabegebühr für Strafregisterbescheinigungen für Freiwillige in Freiwilligenorganisationen.
- Durch den Nachweis eines mindestens dreijährigen freiwilligen Engagements in einer gemeinnützigen Organisation kann man die österreichische Staatsbürgerschaft bereits nach sechs statt nach zehn Jahren rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalts in Österreich verliehen bekommen.
- Ehrenamtliche Lenker/innen der Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsorganisationen mit B-Führerschein dürfen nach einer entsprechenden Ausbildung und einer internen Prüfung auch Einsatzfahrzeuge über 3,5 t lenken.
Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement
Gesetz
Dieses Bundesgesetz regelt Rahmenbedingungen für formelle freiwillige Tätigkeiten im Interesse der Allgemeinheit mit der Zielsetzung, solche Tätigkeiten zu unterstützen und die Teilnahme zu fördern.
Strafregisterbescheinigung für Freiwillige
Factsheet
Was ist bei der Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung für Freiwillige zu beachten?
Gemäß Gebührengesetz sind Freiwillige von gewissen Abgaben und Kosten zur Ausstellung eines Strafregisterbescheinigung unter bestimmten Voraussetzungen befreit.