Österreichischer Freiwilligenrat
Mit dem Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz, BGBl. I Nr 17/2012, FreiwG) wurde der Österreichische Freiwilligenrat gesetzlich verankert. Bis zum in Krafttreten des FreiwG war der Freiwilligenrat auf Basis eines Ministerratsbeschluss eingerichtet. Am 14.12.2012 hielt der Österreichische Freiwilligenrat gemäß FreiwG im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz die konstituierende Sitzung für seine erste 5-jährige Periode (2012-2017) ab.
Der Österreichische Freiwilligenrat befindet sich nunmehr in seiner 2. Funktionsperiode. Die konstituierende Sitzung des Österreichischen Freiwilligenrates dafür fand unter Vorsitz der Bundesministerin am 15. Juni 2018 statt.
Der Österreichische Freiwilligenrat hat das Ziel, Freiwilligentätigkeiten der Zivilgesellschaft in ihrer Vielfalt als tragende Säule des Gemeinwesens anzuerkennen und aufzuwerten. Weiters dient er in Erfüllung seiner Aufgaben dazu, die Rahmenbedingungen für Freiwilligentätigkeiten zu verbessern.
Wer gehört dem Freiwilligenrat an?
Gesetzliche Grundlage
§ 31. Dem Österreichischen Freiwilligenrat gehören an:
- der/die Bundesminister/in für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz als Vorsitzende/r und je ein/eine Vertreter/in aller Bundesministerien;
- drei Vertretungen der Bundesländer, je eine Vertretung des Städte- und Gemeindebundes, der Interessenvertretungen der Arbeitgeber/innen, der Arbeitnehmer/innen, der Landwirt/innen, der Gemeinwirtschaft, der Senioren/Seniorinnen, der Jugend und die Freiwilligensprecher/innen der im Nationalrat vertretenen politischen Parteien;
- Vertreter/innen aus allen wesentlichen Bereichen der Freiwilligentätigkeiten, die aus folgenden Bereichen zu nominieren sind: Freie Wohlfahrt; gemeinnützige und soziale Dienste; Familien; Frauen; Bildung; Arbeit mit Kindern und Jugendlichen; Kultur; Umwelt-, Natur- und Tierschutz; Sport; Rettungs- und Katastrophendienste; Selbsthilfe; Behindertenarbeit; Migration, Freiwilligenzentren. Die Vorschläge für diese Nominierungen sind von jenen Organisationen einzubringen, die nach Zusammensetzung und Mitgliederzahl für den jeweiligen Bereich repräsentativ sind. Repräsentativ sind Organisationen, die entweder als Dachverbände eingerichtet sind oder – ohne solche zu sein – österreichweite Bedeutung haben;
- je ein/e Vertreter/in der gemäß FreiwG anerkannten Träger der Inlandsfreiwilligendienste (FSJ und FUJ) und der Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst im Ausland).
Lt. Gesetz ist es vorgesehen, dass für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied zu bestellen ist. Die Tätigkeit im Freiwilligenrat ist unentgeltlich.
Mitglieder des Österreichischen Freiwilligenrats
Mit- und Ersatzmitglieder Österreichischer Freiwilligenrat
Verzeichnis
Sitzungen des Freiwilligenrates in seiner aktuellen Periode
1. (Konstituierende) Sitzung des Österreichischen Freiwilligenrats (ÖFR) – 15.6.2018
1. (Konstituierenden) Sitzung des Österreichischen Freiwilligenrats (ÖFR) – 15.6.2018
Protokoll
2. Sitzung des Österreichischen Freiwilligenrats (ÖFR) – 22.10.2019
2. Sitzung des Österreichischen Freiwilligenrats (ÖFR) – 22.10.2019
Protokoll
3. Sitzung des Österreichischen Freiwilligenrats (ÖFR) – 19.02.2021
3. Sitzung des Österreichischen Freiwilligenrats (ÖFR) – 19.02.2021
Protokoll
4. Sitzung des Österreichischen Freiwilligenrats (ÖFR) – 25.02.2022
4. Sitzung des Österreichischen Freiwilligenrats (ÖFR) – 25.02.2022
Protokoll
5. Sitzung des Österreichischen Freiwilligenrats (ÖFR) – 02.03.2023
(folgt nach Genehmigung duch den ÖFR)

5. Sitzung des Österreichischen Freiwilligenrats (ÖFR) – 02.03.2023
Protokoll (folgt nach Genehmigung durch den ÖFR)