Begriffe rund um freiwilliges Engagement

Der Begriff freiwilliges Engagement  fasst zusammen, was nicht nur im Alltagsgebrauch, sondern auch in der wissenschaftlichen Forschung sehr unterschiedlich bezeichnet wird: Freiwilligenarbeit, Ehrenamt, Freiwilligentätigkeiten, bürgerschaftliches Engagement, zivilgesellschaftliches Engagement etc. Mit jedem dieser Begriffe wird etwas Spezifisches hervorgehoben, eine Perspektive ins Blickfeld gerückt, werden neue Assoziationen ausgelöst – zugleich wird etwas anderes vernachlässigt oder ausgeblendet. Den einheitsstiftenden und alle Sachverhalte angemessen repräsentierenden Begriff gibt es nicht.

Ehrenamtlich

Unter einem Ehrenamt versteht man die freiwillige Übernahme einer Funktion, die in einer gewis­sen Regelmäßigkeit für eine bestimmte Zeit unentgeltlich im Rahmen von Vereinen, Institutionen, Initiativen, Projekten u. dgl. ausgeübt wird. Zumeist handelt es sich um gewählte, ernannte oder auch bestellte Positionen. Typische Beispiele für Ehrenämter sind Vereinsfunktionen, Funktionen wie Schöffin und Schöffe, Funktionen im Gemeinderat, im Betriebsrat sowie die aktive Mitglied­schaft bei der Freiwilligen Feuerwehr oder Rettungsorganisation. Grundsätzlich wird die Tätigkeit unentgeltlich ausgeübt.

Freiwillig

Der im Zuge des Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeit etablierte Begriff der Freiwilligentätigkeit ist etwas weiter gefasst. Er orientiert sich am englischen Volunteering, das allerdings auch freiwillige Tätigkeiten im Verwandtschaftskreis einbezieht. In Österreich hingegen wird freiwilliges Engagement als Leistung definiert, die freiwillig und ohne Bezahlung von Perso­nen außerhalb des eigenes Haushaltes erbracht wird, inklusive Maßnahmen zur persönlichen und fachlichen Aus- und Fortbildung für diese Aktivitäten.

Formell und Informell

Darüber hinaus wird zwischen formeller Freiwilligentätigkeit, die im Rahmen einer Organisation erfolgt, und informeller Freiwilligentätig­keit, die auf privater Basis zwischen Freiwilligen und Leistungsempfängerinnen und -empfängern erbracht wird, unterschieden. Letzteres ist beispielsweise bei der Nachbarschaftshilfe der Fall. Diese – durch ihre nicht formale Form – sehr flexible Freiwilligentätigkeit betont die persönliche Verantwortung am unmittelbar Nächsten. Sie wird oftmals auch ergänzend zur formellen Freiwilligentätigkeit ausgeübt.

Abgrenzungen

Freiwilligentätigkeit oder Erwerbsarbeit

Freiwillig stellt den freien Willen in den Vordergrund und schließt eine gesetzliche Verpflichtung aus. Ohne Bezahlung meint, dass die jeweilige Leistung ohne Entgelt erbracht wird. Im Rahmen der Freiwilligentätigkeit angefallene Kos­ten (z.B. Fahrtkosten, Reisekosten, Materialaufwand, Porto, Telefonkosten) können jedoch zum Teil ersetzt wer­den. Solange diese Kosten nicht als Ersatz für den geleisteten Zeitaufwand erstattet werden, liegt keine Bezahlung vor. Arbeitnehmer/innen verpflichten sich hingegen aufgrund eines Arbeitsvertrages zur Arbeitsleistung. Wesentliche Merk­male eines Arbeitsverhältnisses sind die Einordnung in die betriebliche Organisation, Weisungs­gebundenheit, persönliche Dienstleistungspflicht, disziplinäre Verantwortung, wirtschaftliche Abhängigkeit und Entgeltanspruch.

Arbeitsmarktneutralität

Arbeitsmarktneutralität von freiwilligem Engagement bedeutet, dass die Freiwilligen unterstützende, zusätzliche Tätigkeiten verrichten und keine hauptberuflichen Kräfte ersetzen. Arbeits­marktneutralität ist insbesondere dann gegeben, wenn durch den Einsatz Freiwilliger die Einstel­lung neuer unselbständig Beschäftigter nicht verhindert wird bzw. auch keine Kündigung von unselbständig Beschäftigten erfolgt. Kritisch zu bewerten und abzulehnen ist, wenn freiwillige Mitarbeiter/innen herangezogen werden, um personelle oder finanzielle Engpässe auszugleichen. Dies verzerrt den Markt und widerspricht den Intentionen der Arbeitsmarktneutralität. Als Organisation arbeits­marktneutral vorzugehen, erfordert daher einen sensiblen Umgang mit Freiwilligen sowie die klare Festlegung von Tätigkeitsbereichen, Tätigkeitsausmaß und Funktionen für Hauptberufliche und Freiwillige.

Nachbarschaftshilfe

Unter Nachbarschaftshilfe versteht man eine unter Nachbarn erfolgende, wechsel­seitige Hilfeleistung ohne Entgelt. Im Vordergrund steht das gemeinsame Bemühen zur Bewälti­gung individueller oder gemeinschaftlicher Bedürfnisse. Motive für die Nachbarschafts­hilfe sind hauptsächlich persönliche Naheverhältnisse/Bindungen, Gewohnheiten/Traditionen oder besondere Empathie/Betroffenheit. Typische Formen der Nachbarschaftshilfe sind im bäuerlichen Bereich (z. B. gemeinsames Einbringen der Ernte), bei gemeindeübergreifenden Hilfeleistungen (z.B. bei Katastrophen) oder im individuellen Bereich (z.B. Betreuung /Einkaufs- oder Besuchsdienste für Nachbarn) anzutreffen. Was alles unter Nachbarschaftshilfe fällt, ist in Österreich nicht klar geregelt. Offen ist daher, wo die Grenze zur sogenannten „Schwarzarbeit“ liegt. Eine Orientierung bietet das Gewerberecht: Es besagt, dass eine Tätigkeit dann ge­werbsmäßig ausgeübt wird, wenn sie selbständig, regelmäßig und in Ertragserzielungsabsicht be­trieben wird. Ein wichtiges Thema bei der Nachbarschaftshilfe ist die Frage, wer für verursachte Schäden aufkommen muss. Laut österreichischer Rechtsprechung haften bei sogenannten Gefälligkeitsschäden weder die Versicherung noch der Verursacher. Die Kosten sind von jener Person zu tragen, der geholfen wurde.

Freiwilliges Sozialjahr, Freiwilliges Umweltschutzjahr, Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

Mit dem am 1. Juni 2012 in Kraft getretenen Bundesgesetz zur Förderung von Freiwilligem Engage­ment wurden auch Voraussetzungen, Bedingungen und Modalitäten der Durch­führung und Teilnahme am Freiwilligen Sozialjahr (FSJ), am Freiwilligen Umweltschutzjahr (FUJ), am Gedenkdienst, sowie am Friedens- und Sozialdienst im Ausland (außerhalb des Zivildienstes) geregelt: Ziele des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ), das grundsätzlich nach Vollendung des 17. Lebensjahres einmalig für die Dauer von sechs bis 12 Monaten absolviert werden kann, sind die Vertiefung von schulischer Vorbildung, das Kennenlernen der Arbeit im Sozialbereich, die Persönlichkeitsentwick­lung, die Berufsorientierung und die Stärkung sozialer Kompetenzen. Beim Freiwilligen Umwelt­schutzjahr (FUJ) stehen neben der Persönlichkeitsentwicklung und Orientierung die Förderung des Engagements für den Umweltschutz sowie die Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutzbereich im Vordergrund. Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Ge­denkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit. Spezielle Ziele des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland (außerhalb des Zivildienstes) sind Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes.

Fundraising

Fund­raising ist eine Form von Marketing zur Beschaffung nicht regelmäßig fließender Finanzmittel. Gerade für Non-Profit-Organisationen (NPO) ist Fundraising ein wichtiges Instrument, um Zielgruppen zur Unterstützung ihrer Aktivitäten zu gewinnen sowie Spendenbeiträge zu erhalten bzw. zu erhöhen. Der Fundraising Verband Austria versteht sich als größte Plattform für spendenwerbende Organisationen und Dienstleister/innen für Fundraiser/innen in Organisationen und Agenturen sowie als Berater des Non-Profit-Sektors. Der Verband hat in seinem Spendenbericht 2014 die Jahresabschlüsse 2013 von rund 250 NPOs ausgewertet und schätzt das Spendenaufkommen im Jahr 2014 auf rund 550 Millionen Euro. An der Spitze der Spendenbezieher stehen die Caritas, das Rote Kreuz und SOS-Kinderdorf.

Bürgergesellschaft

Der Begriff „Bürgergesellschaft“ – oftmals auch als „Zivilgesellschaft“ bezeichnet – lässt sich als eine demokratische Emanzipationsbewegung erklären. Sie ist durch freiwilliges Engagement geprägt. Bürger/innen organisieren sich im Rahmen der politischen Demokratie selbst, um auf die Entwicklung des Ge­meinwesens einwirken zu können. Im englischen Sprachraum wird die Bezeichnung civil society oder civic society verwendet.