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Leitlinien und Information in Zeiten von COVID-19
Freiwilligkeit in Zeiten von Corona
(Perspektiven der freiwillig Engagierten)
Studienergebnisse – Präsentation
Auswirkung der Corona Krise auf die Tätigkeit als freiwillig Engagierter
Freiwilligkeit in Zeiten von Corona
(Perspektiven der Non Profits)
Studienergebnisse – Pärsentation
Wahrnehmung der Corona Krise unter österreichischen Einrichtungen mit Freiwilligen
Leitfaden für Freiwillige – Telefongespräche gegen Einsamkeit in Zeiten von Covid-19 (Stand 9. April)
Empfehlungen zur schrittweisen Rückkehr zum Alltag in Alten- und Pflegeheimen inkl. freiwillige Besuchsdienste (Stand: 9. Juni 2020)
Anerkennungsfonds
Finanzielle Zuwendungen aus dem Anerkennungsfonds
Antrag
Der durch das Freiwilligengesetz eingeführte Anerkennungsfonds eröffnet eine zusätzliche Möglichkeit Zuwendungen für besonderes und außergewöhnliches freiwilliges Engagement zu gewähren.
Richtlinie für Zuwendungen aus dem Anerkennungsfonds
Richtlinie
Der durch das Freiwilligengesetz eingeführte Anerkennungsfonds eröffnet eine zusätzliche Möglichkeit Zuwendungen für besonderes und außergewöhnliches freiwilliges Engagement zu gewähren.
Flyer 3,3 Millionen Menschen helfen aus dem Anerkennungsfonds
Flyer
Der durch das Freiwilligengesetz eingeführte Anerkennungsfonds eröffnet eine zusätzliche Möglichkeit Zuwendungen für besonderes und außergewöhnliches freiwilliges Engagement zu gewähren.
Aus- und Fortbildung
Curricula für Verantwortliche in der Arbeit mit Freiwilligen
Broschüre
Primäres Ziel dieses Kurz-Lehrgangs ist, ein allgemeines Verständnis zum Thema Zusammenarbeit mit Freiwilligen zu vermitteln.
Eine umfangreiche Analyse im Auftrag des Sozialministeriums hat 2015/16 die bestehenden Ausbildungen/ Lehrgänge/ Kurse für Freiwilligenkoordinator/innen in Österreich detailliert evaluiert. Auf Basis der Ergebnisse der Evaluierung, des vorhandenen Erfahrungswissens und der Feldkompetenzen der Anbieter/innen wurde in der Folge dieser Leitfaden konzipiert und entwickelt. Der neue Leitfaden zeichnet sich insbesondere durch
- die konsequente Praxisorientierung,
- die Verwendung einheitlicher Begriffe sowie
- die lernergebnisorientierte Beschreibung der einzelnen Lernfelder aus.
Der vorliegende Leitfaden stellt Personen, die mit der Konzeption und Umsetzung von Lehrgängen betraut sind, ein Grundgerüst zur Gestaltung eines zeitgemäßen und praxisnahen Weiterbildungsangebots zur Verfügung. Es wird modernen Standards im Umgang mit Freiwilligen gerecht und bleibt in einem realistischen und somit gut realisierbaren Rahmen. Das Curriculum ist so konzipiert, dass es an spezifische Bedarfslagen flexibel angepasst werden kann.
Mit dem vorliegenden Leitfaden existiert nunmehr ein einheitlicher Rahmen für Bildungsmaßnahmen für Freiwilligen-Verantwortliche, der auch die nationale und internationale Vergleichbarkeit ermöglicht.
Ausbildung zum Freiwilligenkoordinator – ÖRK
Flyer
Die Freiwilligenkoordinatoren leisten einen wesentlichen Beitrag in Bezug auf die Umsetzung und Weiterentwicklung der Freiwilligenarbeit
Um den Anforderungen der Tätigkeit als FreiwilligenkoordinatorIn gerecht zu werden, wird die entsprechende Sozial- Fach- und Methodenkompetenz in einer durch das Österreichische Rote Kreuz speziell konzipierten Ausbildung erworben bzw. verstärkt.
Die Ausbildung zeichnet sich durch die für die Praxis relevanten Ausbildungsinhalte, die bunte Auswahl an methodischen Zugängen durch ein ausgezeichnetes Trainerteam und die kontinuierliche Orientierung an den neuesten Entwicklungen aus.
Die Ausbildung wird in drei Modulen zu jeweils zwei Tagen angeboten.
Zielgruppe
Die Ausbildung zum/zur FreiwilligenkoordinatorIn richtet sich an alle ehrenamtlichen MitarbeiterInnen des Österreichischen Roten Kreuzes.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer.
Speeddating für freiwillige Mitarbeiter
Flyer
Suchen Sie freiwillige Mitarbeiter/innen (mit Migrationshintergrund)? Kommen Sie zum GIVE-Speed-Dating für freiwillige Arbeit!
In der formellen Freiwilligenarbeit sind Migrant/innen tendenziell unterrepräsentiert. Die Caritas Steiermark veranstaltet im Rahmen des EU – Projektes „GIVE – Grassroots Integration through Volunteering Experiences“ Workshops für Organisationen und Migrant/innen zum Thema Freiwilligentätigkeit, um den Zugang zur Freiwilligenarbeit für Migrant/innen zu erleichtern. Beim einmaligen GIVE-Speed-Dating erhalten Migrant/innen und Organisationen die Möglichkeit, sich in entspannter Atmosphäre gegenseitig kennenzulernen und Einsatzmöglichkeiten vor Ort persönlich zu besprechen.
Ziel:
- Kontakte zwischen Organisationen und Migrant/innen erleichtern
- Migrant/innen für die freiwillige Mitarbeit gewinnen
- Abbau von Hemmschwellen: Migrant/innen einen unbürokratischen Zugang zu gesellschaftlichem Engagement ermöglichen
Interessant für:
- Freiwilligenkoordinator/innen und Vertreter/innen von Organisationen, die Freiwillige (mit Migrationshintergrund) suchen
- Migrant/innen, die Interesse an Freiwilliger Mitarbeit haben
Infos und Anmeldung bis spätestens 6. Februar bei:
Ruth Unger
ruth.unger@caritas-steiermark.at
0676 88015 728
Tina Kopinits
christina.kopinits@caritas-steiermark.at
0676 88015 179
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer.
Freiwilligenbericht
3. Freiwilligenbericht 2019
Bericht
Freiwilligentätigkeit manifestiert sich in den unterschiedlichsten Bereichen; sie tritt sowohl formell (im Rahmen einer Organisation) als auch informell ohne organisatorischen Rahmen (z.B. Nachbarschaftshilfe) auf.
Ziel des Freiwilligenberichtes ist es, einen umfassenden Überblick über die Formenvielfalt freiwilligen Engagements zu bieten, die strukturellen Rahmenbedingungen und Bereiche des Freiwilligensektors darzustellen, Bedeutung, Wirkung, Nutzen sowie die Perspektiven zu analysieren.
Im Jahr 2016 wurde im Auftrag des BMASK die dritte bundesweite repräsentative Bevölkerungsbefragung über das freiwillige Engagement vom Institut für empirische Sozialforschung durchgeführt (IFES-Studienbericht 2016). 46 Prozent der Bevölkerung ab 15 Jahren sind in dem einen oder anderen Sektor des formellen oder informellen Freiwilligenengagements tätig. Dabei handelt es sich auf der formellen Ebene um unbezahlte Tätigkeiten in Organisationen bzw. Vereinen (31 %) und im informellen Bereich vor allem um die Nachbarschaftshilfe (30 %). 15 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher sind in beiden Sektoren der Freiwilligenarbeit aktiv. Das heißt, dass sich rund die Hälfte derer, die eine ehrenamtliche Funktion ausfüllen, zusätzlich auch im Rahmen der Nachbarschaftshilfe einbringt.
Hochgerechnet verrichten insgesamt rund 3,3 bis 3,5 Millionen Menschen in Österreich eine Freiwilligentätigkeit außerhalb des eigenen Haushaltes. In Organisationen und Vereinen engagieren sich rund 2,3 Millionen Menschen freiwillig und unbezahlt; im informellen Bereich bzw. in der Nachbarschaftshilfe beläuft sich die Anzahl auf ebenfalls knapp 2,3 Millionen. Rund 1,2 Millionen Menschen engagieren sich in beiden Sektoren.
Die meisten engagieren sich im Sportsektor, im Rettungs- und Katastrophendienst, sowie im Kultur- und Sozialbereich. Die höchsten Nennungsquoten in der Nachbarschaftshilfe entfallen auf das Erledigen von Hausarbeiten und handwerkliche Tätigkeiten für andere.
Ein eigener Beitrag ist der Entwicklung der Freiwilligendienste in den vergangenen Jahren gewidmet.
Im analytischen Teil werden die verschiedenen Funktionen des freiwilligen Engagements beschrieben und die Rolle freiwilliger Tätigkeiten im Lebenslauf. Beiträge gibt es auch zu den Veränderungen der Freiwilligenidee im Zuge gesellschaftlicher Veränderungen. Anhand einiger Beispiele wird die Entwicklung von freiwilligem Engagement im Zuge der Digitalisierung beschrieben.
2. Freiwilligenbericht 2014
Bericht
Im Jahr 2012 wurde durch das BMASK eine bundesweite repräsentative Bevölkerungsbefragung über das freiwillige Engagement in Auftrag gegeben. Die vom Institut für empirische Sozialforschung erhobenen Daten (IFES-Studienbericht 2013) wurden in diesen Bericht integriert. Ergänzend wurde im Februar 2014 eine Onlineerhebung bei österreichischen Freiwilligenorganisationen durchgeführt. Um der ungeheuren Entwicklungsdynamik des Freiwilligensektors möglichst gerecht zu werden, wurde auch Wert darauf gelegt, bislang kaum bzw. nur am Rande betrachtete Formen des freiwilligen Engagements in die Analyse einzubeziehen. Dies gilt etwa für das freiwillige Engagement der Wirtschaft (Stichwort: Corporate Volunteering) oder für neuere Formen freiwilliger Tätigkeiten (z.B. Online-Volunteering).
1. Freiwilligenbericht 2009
Bericht
1. Bericht zum freiwilligen Engagement in Österreich
Die Initiative zum 1. Freiwilligenbericht legten die Mitglieder des „Österreichischen Rates für Freiwilligenarbeit“.
Mit diesem Bericht wird eine wissenschaftliche Grundlage für die Freiwilligenpolitik geschaffen, die seit dem UN Internationalen Jahr der Freiwilligen 2001 zu einem wichtigen Politikfeld auch auf europäischer Ebene geworden ist. Nach dem Beschluss des Europäischen Parlaments 2008 zur Anerkennung der „Freiwilligentätigkeit als Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt“, hat die Europäische Kommission beschlossen, das Jahr 2011 zum „Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeiten“ zu erklären.
Der Bericht macht deutlich, dass ein hohes Maß an bezahlter Beschäftigung und sozialer Sicherheit die beste Voraussetzung für freiwillige Betätigung schafft. Dafür sind die führenden nordeuropäischen Staaten wie Norwegen oder Schweden, vor den Niederlanden, Belgien und Dänemark, Europas beste Vorbilder – für diese Tradition steht auch Österreich.
Der „1. Österreichische Freiwilligenbericht“ untersucht aber ebenso die Hindernisse für die Beteiligung; insbesondere aus Sicht der Jugend, der älteren Menschen sowie aus der Genderperspektive und nicht zuletzt aus Sicht der zuwandernden ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger
Bevölkerungsbefragung freiwilliges Engagement
Freiwilligkeit in Zeiten von Corona
(Perspektiven der freiwillig Engagierten)
Studienergebnisse – Präsentation
Auswirkung der Corona Krise auf die Tätigkeit als freiwillig Engagierter
Freiwilligkeit in Zeiten von Corona
(Perspektiven der Non Profits)
Studienergebnisse – Pärsentation
Wahrnehmung der Corona Krise unter österreichischen Einrichtungen mit Freiwilligen
Freiwilligenpass/Nachweis über freiwillige Tätigkeiten
Anleitung zur Nachweiserstellung
Broschüre
Anleitung zur Nachweiserstellung
Expertise zur Weiterentwicklung des Nachweises über freiwilligen Tätigkeiten
Broschüre
Die Expertise zeigt grundlegende Prinzipien auf, die für eine wissenschaftliche Fundierung des Nachweises über freiwillige Tätigkeiten von Bedeutung sind. Dies beginnt bei einem umfassenden Verständnis menschlicher Tätigkeit, welches sich nicht in beobachtbarem Verhalten erschöpft. Weiters sind die Beschreibungen und dem Nachweis insgesamt mit einem Kompetenz-Strukturmodell zu hinterlegen, das nicht-reduktionistisch ist und auch den Transfer von Lernergebnissen hin zu anderen Tätigkeiten oder (Bildungs-)Sektoren unterstützt.
Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst im Ausland
Antrag auf Anerkennung als Träger eines Auslandsdienstes (Beilage)
Antrag
Trägeranerkennung
Ansuchen auf Gewährung einer Förderung gem. § 23 ARR 2014 – Finanzplan
Antrag
Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Datengeheimnisses
Leitfaden
Freiwilliges Sozialjahr im Inland
Antrag auf Anerkennung als Träger eines Freiwilligen Sozialjahres
Folder
Anerkennung eines FSJ als Zivildienstersat
Anrechnung eines Freiwilligendienstes als Zivildienstersatz
Factsheet
Hier erfahren Sie alle notwendigen Informationen, um ein FSJ als Zivildienstersatz anrechnen zu können.
Gemeinnützigkeit und Vereinsführung
Weiterführende Publikationen
Perspektiven. Lebenslanges Lernen und freiwilliges Engagement. Wien 2015
Broschüre
Intergenerationelles Lernen. Ein Leitfaden für die wissenschaftliche Weiterbildung in der nachberuflichen Lebensphase (barrierefreie Version)
Leitfaden
Factsheet: Intergenerationelle Methodik und Didaktik – Methodensammlung
Factsheet
Begegnung der Generationen – Leitfaden für intergenerative Projekte
Leitfaden
Factsheet: Freiwilligentätigkeit und Bildung im Alter inkl. Praxisleitfaden
Factsheet
Online-Bildungsmöglichkeiten für Multiplikator_innen in der Senior_innenarbeit
Factsheet
Organisation & Moderation von Webinaren
Factsheet
Factsheet: Umsetzung der Gleichstellungsstrategie in der Bildungsarbeit mit älteren Menschen
Factsheet
Publikationen zum Bereich ältere Menschen
Kulturelle Bildung:
Didaktisch-methodische Vielfalt und innovative Lernorte
Factsheet – Solveig Haring
Mobilität und Teilhabe im Alter
Über Zusammenhänge zwischen Mobilität, Gesundheit, Teilhabe und Einsamkeit
Factsheet – Prof. Dr. Anton Amann
Lebensqualität im Alter: Die Bedeutung von Bildung und Teilhabe. Evidenzen und Vorschläge
Factsheet – Prof. Dr. Anton Amann
Altersbilder: Hintergründe und Wirkung
Factsheet – Prof. Dr. Anton Amann
Rechtliche Grundlagen
Strafregisterbescheinigung für Freiwillige
Factsheet
Was ist bei der Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung für Freiwillige zu beachten?
Gemäß Gebührengesetz sind Freiwillige von gewissen Abgaben und Kosten zur Ausstellung eines Strafregisterbescheinigung unter bestimmten Voraussetzungen befreit.
3. COVID-19-Gesetz: Novelle des Freiwilligengesetzes
Download
Der Nationalrat hat im Rahmen des 3. COVID-19-Gesetzes auch eine Novelle des Freiwilligengesetzes beschlossen. Mit den bis 31.12.2020 befristeten Änderungen wird es ermöglicht, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die aktuell im Einsatz sind und ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren, auf freiwilliger Basis ihren Freiwilligendienst um bis zu sechs Monate verlängern können. In Hinkunft werden aber auch ehemalige Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die bereits in der Vergangenheit einen Freiwilligendienst gemäß Freiwilligengesetz durchlaufen haben, ein zusätzliches außerordentliches Freiwilliges Sozialjahr in der Dauer von bis zu 9 Monate machen können. Mit der Novelle wurde außerdem die Möglichkeit geschaffen, dass Personen, die aus ihren Auslandsfreiwilligendiensten vorzeitig zurückkehren mussten, den Einsatz im Inland fortführen können.
Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement
Gesetz
Dieses Bundesgesetz regelt Rahmenbedingungen für formelle freiwillige Tätigkeiten im Interesse der Allgemeinheit mit der Zielsetzung, solche Tätigkeiten zu unterstützen und die Teilnahme zu fördern.
Wichtige Inhalte des Gesetzes auf einen Blick
- Förderungen von Freiwilligenorganisationen, einen Freiwilligenpass und einen periodischen Freiwilligenbericht (Abschnitt 1),
- die Einrichtung eines Freiwilligen Sozialjahres, eines Freiwilligen Umweltschutzjahres, eines Gedenkdienstes, eines Friedens- und Sozialdienstes im Ausland und eines Freiwilligen Integrationsjahres sowie die rechtliche Absicherung der Teilnehmenden (Abschnitte 2, 3 und 4),
- die Einrichtung eines Österreichischen Freiwilligenrates (Abschnitt 5),
- die Einrichtung eines Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement (Abschnitt 6).
Federal Law for the Promotion of Voluntary Engagement
Gesetz
This Federal law regulates framework conditions for formal voluntary activities in the interest of the public with the objective of supporting such activities and promoting participation.
Key facts at a glance
- Promotions of voluntary organisations, a volunteer passport and a periodic volunteer report (Section 1).
- The establishment of a Voluntary Social Year, a Voluntary Environmental Protection Year, Holocaust Memorial Service, Peace and Social Service Abroad and a Voluntary Integration Year, as well as the legal protection of the participants (Sections 2,3 and 4).
- The establishment of the Austrian Voluntary Council (section 5).
- The establishment of a Recognition Fund for Voluntary Engagement (Section 6).
Bundesgesetz über den Zivildienst
Gesetz
Es gelten besondere rechtliche Bestimmungen bei der Teilnahme an einem durchgehend mindestens zehn Monate dauernden Freiwilligen Sozialjahr, Freiwilligen Umweltschutzjahr oder Gedenkdienst, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland.
Zivildienstpflichtige werden bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres nicht zum Antritt des ordentlichen Zivildienstes herangezogen, wenn sie der Zivildienstserviceagentur vor der Zuweisung zum ordentlichen Zivildienst eine Vereinbarung mit einem nach dem Freiwilligengesetz, BGBl. I Nr. 17/2012 (idgF), anerkannten Träger über die Teilnahme an einem durchgehend mindestens zehn Monate dauernden Freiwilligen Sozialjahr, Freiwilligen Umweltschutzjahr oder Gedenkdienst, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland vorgelegt haben.
Siehe § 12c ZDG.