Sozialdienst im Ausland

Der Sozialdienst im Ausland gehört zu den besonderen Formen des freiwilligen Engagements, ist im Interesse des Gemeinwohls und kann nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden. Er dient der Vertiefung von schulischer Vorbildung, dem Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle, der Persönlichkeitsentwicklung, der Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen zum Erwerb von Fertigkeiten für soziale Berufsfelder, der Berufsorientierung, der Stärkung sozialer und interkultureller Kompetenzen und der Förderung des sozialen Engagements.

Spezielle Ziele des Sozialdienstes im Ausland sind Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes. Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung können nach Vollendung des 17. Lebensjahres –bei besonderer Eignung nach Vollendung des 16. Lebensjahres– einmalig einen Sozialdienst im Ausland bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle absolvieren.

Geeignete Einsatzstellen des Sozialdienstes im Ausland, und zwar Einrichtungen zur Erreichung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes werden vom/von der Bundesminister/in für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem/der Bundesminister/in für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag des jeweiligen Trägers unter Bedachtnahme auf die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich anerkannt. Mögliche Einsatzbereiche sind: Bildungs- und Aufklärungsarbeit, wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen, Kinder- und Jugendbetreuung, Sozial- und Behindertenhilfe, Betreuung von von Gewalt betroffenen Menschen, Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen, Betreuung von Obdachlosen, Betreuung von alten Menschen, Krankenanstalten, Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur, Mitwirkung bei der Sozialarbeit mit betroffenen Bevölkerungsschichten, Mitwirkung beim Unterricht in Schulen und Ausbildungswerkstätten und in der Erwachsenenbildung.

Ein Sozialdienst im Ausland dauert je nach Vereinbarung zwischen sechs und zwölf Monaten und kann grundsätzlich jeder Zeit begonnen werden. Aus praktischen Gründen, insbesondere um an den Turnus von Fachhochschulen und Universitäten anzuknüpfen, hat sich ein Beginn des Sozialdienstes im Ausland mit September eingebürgert. Genauere Informationen und Abweichungen vom üblichen Turnus erhalten Sie bei den Trägerorganisationen. Wird ein durchgehend mindestens zehn Monate dauernder Dienst geleistet, kann dieser an den Zivildienst angerechnet werden. Personen, die sich in einem geregelten und geschützten Rahmen sozial engagieren und gleichzeitig ihre persönliche Eignung für einen Sozialberuf überprüfen und ins Ausland gehen möchten, wenden sich direkt an einen anerkannten Träger oder an die Fachreferentin oder den Fachreferenten des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Das Auswahlverfahren – sowohl die inhaltliche Gestaltung als auch die Dauer – liegt in der alleinigen Verantwortung der Träger eines Auslandsfreiwilligendienstes; so liegt z.B. die Mindestdauer für das Auswahlverfahren beim Verein „Österreichischer Auslandsdienst“ bei rd. einem Jahr (unter Umständen auch noch länger). Bei Interesse an einem Freiwilligendienst im Ausland empfiehlt es sich daher zeitgerecht mit dem Träger Ihrer Wahl Kontakt aufzunehmen, um die Modalitäten abzuklären (die jeweiligen Websites der Träger sind bei deren Kontaktdaten verlinkt).

Zivildienstpflichtige werden bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres nicht zum Antritt des ordentlichen Zivildienstes herangezogen, wenn sie der Zivildienstserviceagentur vor der Zuweisung zum ordentlichen Zivildienst eine Vereinbarung mit einem nach dem Freiwilligengesetz, BGBl. I Nr. 17/2012 idgF, anerkannten Träger über die Teilnahme an einem durchgehend mindestens zehn Monate dauernden Freiwilligen Sozialjahr, Freiwilligen Umweltschutzjahr oder Gedenkdienst, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland oder eine Vereinbarung nach der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 zur Einrichtung von „Erasmus+“, ABl. Nr. L 347 vom 20.12.2013 S. 50 über die Teilnahme an einem durchgehend mindestens zehn Monate dauernden Freiwilligendienst im Ausland vorgelegt haben.

Tipp!

Wenn Sie sich im Ausland engagieren möchten und eine passende Einsatzstelle suchen, können Sie dies über die Kartennavigation machen. Wenn Sie eine passende Einsatzstelle gefunden haben und Informationen hinsichtlich des Bewerbungsablaufes, der Tätigkeit, den dafür notwendigen Voraussetzungen etc. einholen möchten, ist dies ausschließlich über die angegebene Ansprechperson der Trägerorganisation möglich. Von Gesetzes wegen sind die Trägerorganisationen zur Vermittlung von Einsatzstellen vorgesehen und nur diese können Ihnen bei der Suche einer passenden Einsatzstelle zur Seite stehen. Eine direkte Kontaktaufnahme mit der Einsatzstelle führt lediglich zu Verwirrungen und Verzögerungen.

Welche Leistungen erhalten die Teilnehmer/-innen?

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Gesetzliche Mindestanforderungen

  • Sozialversicherungsrechtliche Absicherung und Beitragszahlung (Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung)
  • Im Krankheitsfall stehen aus der Krankenversicherung Sachleistungen zu
  • Keine Arbeitslosenversicherung, aber Rahmenfristerstreckung durch Freiwilliges Sozialjahr
  • Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
  • Taschengeld in Höhe von mindestens 10% und maximal 100% der Geringfügigkeitsgrenze gemäß § 5 Abs. 2 Z 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG)
  • Sachleistungen wie Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung werden von den Einsatzstellen unterschiedlich gehandhabt (keine rechtliche Verpflichtung)
  • Persönliche Ansprechperson in der Einsatzstelle
  • Pädagogische Betreuung und Begleitung durch pädagogisch geschulte Kräfte im Ausmaß von mindestens 150 Stunden
  • Freistellung im Ausmaß von rund 2 Tagen/Monat unter Fortzahlung des Taschengeldes. Darüber hinaus kann eine Freistellung aus wichtigen persönlichen Gründen gewährt werden.
  • Teilnehmende dürfen nicht länger als 34 Wochenstunden tätig sein
  • Ausstellung eines Zertifikates nach Abschluss des Einsatzes
  • Erforderlichenfalls eine Zusatzkrankenversicherung und eine Auslandsreiseversicherung

Trägerorganisationen für Sozialdienst im Ausland

Sozialdienst

Name (Titel) Adresse Kontakt Website
Hilfe die ankommt

Fabriksgasse 19
2340 Mödling

Dietmar Brandl

+43 676 44 903 64
Website
Grenzenlos – Interkultureller Austausch
Grenzenlos – Interkultureller Austausch
Latschkagasse 1/4
1090
Wien

Andreas Hubmann

+43 1 315 76 37
Website
VOLONTARIAT bewegt
VOLONTARIAT bewegt
Rienößlgasse 16/2/3
1040
Wien

Hannah Platt

+43 (0) 676 76 66 077
Website
Internationale Freiwilligeneinsätze CÖ gGmbH
Internationale Freiwilligeneinsätze CÖ gGmbH
Caritascenter
Bahnhofstraße 9, 2. OG
6850
Dornbirn

Andrea Decker

+43 5522 200-4081
Website
Österreichischer Auslandsdienst
Österreichischer Auslandsdienst
Hutterweg 6
6020
Innsbruck

Andreas Maislinger

+43 664 1008361
Website
INTERSOL Verein zur Förderung INTERnationaler SOLidarität
INTERSOL – Verein zur Förderung INTERnationaler SOLidarität
Strubergasse 18
5020
Salzburg

Hans Eder

+43 662 874 723
Website
CONCORDIA Sozialprojekte
CONCORDIA Sozialprojekte Gemeinnützige Privatstiftung
Hochstettergasse 6
1020
Wien

Cornerlia Burtscher

+43 1 212 81 49
Website
CHICA Österreich
Chica Österreich
Krankenhausgasse 6
5280
Braunau am Inn

Bruno Plunger

+43 650 4210108
Website