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Finanzielle Zuwendungen aus dem Anerkennungsfonds

Antrag

Antrag für besonderes und außergewöhnliches freiwilliges Engagement

Der durch das Freiwilligengesetz eingeführte Anerkennungsfonds eröffnet eine zusätzliche Möglichkeit Zuwendungen für besonderes und außergewöhnliches freiwilliges Engagement zu gewähren. Wenn Sie einen Antrag auf Zuwendungen aus Mitteln des Anerkennungsfonds stellen möchten, dann übermitteln Sie uns bitte den ausgefüllten und rechtskräftig unterfertigten Antrag per Post, oder mittels elektronischer Datenübermittlung.

HINWEIS: Die Mittel für COVID-19-bedingte Maßnahmen sind erschöpft. Daher können Anträge gem. § 36 Abs. 1a FreiwG nicht mehr berücksichtigt werden.

Kontakt:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
z.H. Dominic Waldegger
Abt. V/A/6
Stubenring 1
1010 Wien

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Umfang: 3 Seiten