Friedensdienst
Mit Inkrafttreten des neuen Auslandfreiwilligendienstes werden die unterschiedlichen Strukturen der bestehenden Auslandsdienste, also des Friedens-, Gedenk- und Sozialdienstes im Ausland, unter dem Dach des Freiwilligengesetzes zusammengeführt. Neben wesentlichen Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Verbesserung der sozialen Absicherung von Freiwilligendiensten führt die Zusammenlegung der Regelungen im Freiwilligengesetz zu spürbaren Verwaltungsvereinfachungen, zudem bringt das Gesetz gleiche Rahmenbedingungen für teilnehmende Frauen und Männer.
Da es sich bei den besonderen Formen des freiwilligen Engagements um Ausbildungsverhältnisse handelt sind für die Teilnehmenden mindestens 150 Stunden Ausbildung, pädagogische Betreuung und Begleitung und eine maximale Einsatzzeit von 34 Wochenstunden vorgesehen. Spezielle Ziele des Friedensdienstes im Ausland sind Beiträge zur Sicherung des Friedens im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten eines Landes.
Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung können nach Vollendung des 17. Lebensjahres –bei besonderer Eignung nach Vollendung des 16. Lebensjahres– einmalig einen Friedensdienst bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle absolvieren. Die Teilnehmenden haben während ihres Einsatzes Anspruch auf ein Taschengeld und, sofern sie nicht älter als 24 Jahre sind, auch auf die Familienbeihilfe. Personen, die ein 10 Monate dauerndes Freiwilliges Auslandsjahr abgeleistet haben, werden bis zur Vollendung ihres 28. Lebensjahres nicht zum Antritt des ordentlichen Zivildienstes herangezogen.
Geeignete Einsatzstellen des Friedensdienstes im Ausland, und zwar Einrichtungen zur Erreichung oder Sicherung des Friedens im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten werden vom/von der Bundesminister/in für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem/der Bundesminister/in für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag des jeweiligen Trägers unter Bedachtnahme auf die außenpolitischen Interessen der Republik Österreich anerkannt. Der Friedensdienst kann nur an Einsatzstellen im Ausland abgeleistet werden.
Mögliche Einsatzbereiche sind: Bildungs- und Aufklärungsarbeit, wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen, Mitwirkung bei der Einrichtung bzw. Wiederherstellung von Infrastruktur.
Ein Friedensdienst dauert je nach Vereinbarung zwischen sechs und zwölf Monaten und kann grundsätzlich jeder Zeit begonnen werden. Aus praktischen Gründen, insbesondere um an den Turnus von Fachhochschulen und Universitäten anzuknüpfen, hat sich ein Beginn des Friedensdienstes mit September eingebürgert. Genauere Informationen und Abweichungen vom üblichen Turnus erhalten Sie bei den Trägerorganisationen.
Personen, die sich für einen Friedensdienst im Ausland interessieren, wenden sich direkt an den anerkannten Träger oder an die Fachreferentin/den Fachreferenten des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Das Auswahlverfahren – sowohl die inhaltliche Gestaltung als auch die Dauer – liegt in der alleinigen Verantwortung der Träger eines Auslandsfreiwilligendienstes; so liegt z.B. die Mindestdauer für das Auswahlverfahren beim Verein „Österreichischer Auslandsdienst“ bei rd. einem Jahr (unter Umständen auch noch länger). Bei Interesse an einem Freiwilligendienst im Ausland empfiehlt es sich daher zeitgerecht mit dem Träger Ihrer Wahl Kontakt aufzunehmen, um die Modalitäten abzuklären (die jeweiligen Websites der Träger sind bei deren Kontaktdaten verlinkt).
Tipp!
Wenn Sie sich im Ausland engagieren möchten und eine passende Einsatzstelle suchen, können Sie dies über die Kartennavigation machen. Wenn Sie eine passende Einsatzstelle gefunden haben und Informationen hinsichtlich des Bewerbungsablaufes, der Tätigkeit, den dafür notwendigen Voraussetzungen etc. einholen möchten, ist dies ausschließlich über die angegebene Ansprechperson der Trägerorganisation möglich. Von Gesetzes wegen sind die Trägerorganisationen zur Vermittlung von Einsatzstellen vorgesehen und nur diese können Ihnen bei der Suche einer passenden Einsatzstelle zur Seite stehen. Eine direkte Kontaktaufnahme mit der Einsatzstelle führt lediglich zu Verwirrungen und Verzögerungen.
Welche Leistungen erhalten die Teilnehmer/-innen?

Gesetzliche Mindestanforderungen
Bevor Sie ins Ausland gehen, sollten Sie mit der jeweiligen Trägerorganisation abklären, ob Ihre Erwartungen mit dem Einsatz übereinstimmen und welche Pflichten und Rechte Sie haben. Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die gesetzlichen Mindestanforderungen:
Trägerorganisationen für Friedensdienst im Ausland
Name (Titel) | Adresse | Kontakt | Website |
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Internationale Freiwilligeneinsätze CÖ gGmbH |
Internationale Freiwilligeneinsätze CÖ gGmbH
Caritascenter
Bahnhofstraße 9, 2. OG
6850
Dornbirn
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Website |
Österreichischer Auslandsdienst |
Österreichischer Auslandsdienst
Hutterweg 6
6020
Innsbruck
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Website |