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Der Nationalrat hat heute in seiner Sitzung über den Einspruch des Bundesrates vom 4. Mai 2020 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG), BGBl. I Nr. 17/2012 geändert wird (10. COVID-19-Gesetz) beraten und einen Beharrungsbeschluss gefasst.

Somit wird das Gesetz nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Mit dem 10. COVID-Gesetz werden die finanziellen Mittel des bestehenden Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement um 600.000€ aufgestockt werden, um Träger von Freiwilligendiensten und andere Freiwilligenorganisationen gemäß Freiwilligengesetz finanziell unterstützen zu können. Der Anwendungsbereich des Anerkennungsfonds wird mit dieser Gesetzesänderung auf covidbedingte Ausgaben zur Aufrechterhaltung der Tätigkeiten oder zur Verhinderung der Einstellung ihrer Tätigkeiten ausgeweitet.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird auf www.freiwilligenweb.at ein aktuelles Antragsformular für den Anerkennungsfonds als Download zur Verfügung stehen und ab dann können Anträge aus dem Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement für covidbedingte Ausgaben gestellt werden.

Insgesamt stehen dafür Mittel in Höhe von 600.000€ zur Verfügung.