Freiwilliges Umweltschutzjahr

Das Freiwillige Umweltschutzjahr gehört zu den besonderen Formen des freiwilligen Engagements, ist im Interesse des Gemeinwohls und kann nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden. Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind insbesondere die Vertiefung von schulischer Vorbildung, das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle, die Persönlichkeitsentwicklung, die Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen zum Erwerb von Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, die Berufsorientierung, die Stärkung der Kompetenzen im Umwelt- Natur- und Klimaschutzbereich und die Förderung des Engagements für Umweltschutz.

Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung können nach Vollendung des 17. Lebensjahres –bei besonderer Eignung bereits vor Vollendung des 17. Lebensjahres– einmalig ein Freiwilliges Umweltschutzjahr bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle im Inland absolvieren (Ausbildungsverhältnis).

Prüfung und Anerkennung der Trägerorganisationen erfolgen durch das fachlich zuständige Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie. Geeignete Einsatzstellen sind gemeinnützige und nicht gewinnorientierte Einrichtungen in den Bereichen Umweltschutz, Umweltbildung, Natur- und Artenschutz, ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität, Tierschutz, nachhaltige Entwicklung und Bewusstseinsbildung.

Mögliche Einsatzbereiche sind: Allgemeiner Umweltschutz, Umweltbildung, Natur- und Artenschutz, ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität, Tierschutz, Nachhaltige Entwicklung und Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.

Ein Freiwillige Umweltschutzjahr dauert je nach Vereinbarung zwischen sechs und zwölf Monaten und kann grundsätzlich jeder Zeit begonnen werden. Aus praktischen Gründen, insbesondere um an den Turnus von Fachhochschulen und Universitäten anzuknüpfen, hat sich ein Beginn des Freiwilligen Umweltschutzjahr mit September eingebürgert. Genauere Informationen und Abweichungen vom üblichen Turnus erhalten Sie bei den Trägerorganisationen. Wird ein durchgehend mindestens zehn Monate dauernder Dienst geleistet, kann dieser an den Zivildienst angerechnet werden.

Personen, die sich in einem geregelten und geschützten Rahmen engagieren und gleichzeitig Erfahrungen im Umweltbereich sammeln möchten, wenden sich entweder an die Fachreferentin oder den Fachreferenten des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie oder direkt an den anerkannten Träger.

Trägerorganisation

Titel Adresse Bescheid Nr. Befristung
Verein Jugend-Umwelt-Plattform
Verein Jugend-Umwelt-Plattform
Spittelauer Lände 5
1090
Wien
BMLFUW-LE.1.4.3/0060-I/3a/2016