FAQs zum Freiwilligenjahr

Das Freiwilligenjahr bietet eine wertvolle Gelegenheit, persönliche und berufliche Erfahrungen zu sammeln, soziale Kompetenzen zu stärken und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten. Im folgenden FAQ werden die häufigsten Fragen rund um das Freiwilligenjahr übersichtlich beantwortet, von organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen bis hin zur Anrechnung als Zivildienstersatz. So erhältst du alle wichtigen Informationen, um gut vorbereitet und informiert in dein Freiwilligenjahr zu starten.

Grundlagen

Warum gibt es das Freiwilligenjahr?

Das Freiwilligenjahr bietet den Freiwilligen die Möglichkeit,

  • Ihre schulische Vorbildung zu vertiefen,
  • Die Arbeit in der Einsatzstelle kennenzulernen,
  • Zur Persönlichkeitsentwicklung,
  • Fertigkeiten für soziale Berufsfelder zu erwerben,
  • Eine Berufsorientierung zu erfahren und
  • Soziale Kompetenzen zu stärken.

Zusätzlich soll freiwilliges Engagement dadurch gefördert werden. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass viele Teilnehmer:innen auch danach weiterhin eine hohe Bereitschaft für freiwilliges Engagement beibehalten.

Welche Vorteile bietet mir ein Freiwilligenjahr?

Im Rahmen des Freiwilligenjahres kannst du

  • Neue Fähigkeiten entwickeln,
  • Erste Erfahrungen in (sozialen) Berufsfeldern sammeln,
  • Die Arbeit in einer Einsatzstelle kennenlernen,
  • Zur Gesellschaft beitragen.

Diese Erfahrungen werden dir am Ende deines Freiwilligenjahres bestätigt und du kannst diese auch für künftige Bewerbungen nutzen.

Wie viele Freiwillige werden im Rahmen des Freiwilligenjahres tätig?

Die genauen Zahlen für das Freiwillige Sozialjahr findest du hier. Für die Auslandsfreiwilligendienste hier.

Wo finde ich die gesetzlichen Bestimmungen, die für das Freiwilligenjahr wichtig sind?

Einige Aspekte des Freiwilligenjahres sind gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Hier kann die zuständige Trägerorganisation in Abstimmung mit dem Sozialministerium die Regeln grundsätzlich selbst festlegen (z.B. Handhabung von Krankheitsfällen).

Ich habe weitere Fragen. An wen wende ich mich am besten?

Für das FSJ und das FUJ anerkannte Träger findest du hier.

Für die Auslandsdienste anerkannte Träger findest du hier.

Für allgemeine Fragen, Bedenken und Beschwerden zum FSJ, FUJ und dem Gedenk-, Friedens- und Sozialdient im Ausland:

Freiwilliges Sozialjahr

BMASGPK, Abt. V/A/6, Freiwilligenpolitik

Tel: +43 1 71100 866522; +43 1 71100 866493

E-Mail: helene.feldner@sozialministerium.gv.at; helena.tuider@sozialministerium.gv.at

Freiwilliges Umweltschutzjahr

Jugend-Umwelt-Plattform JUMP, c/o Umweltbundesamt

Tel: 01/31304 2012

E-Mail: fuj@jugendumwelt.at

Gedenk-, Friedens oder Sozialdienst im Ausland

BMASGPK, Abt. V/A/6, Freiwilligenpolitik

Tel: +43 1 71100 866522; +43 1 71100 866493

E-Mail: helene.feldner@sozialministerium.gv.at; helena.tuider@sozialministerium.gv.at

Organisation

Wie ist das Freiwilligenjahr organisiert?

Das Freiwilligenjahr unterteilt sich einerseits in das Freiwillige Sozialjahr (FSJ) und das Freiwillige Umweltschutzjahr (FUJ) im Inland sowie den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst im Ausland.

Andererseits sieht das Freiwilligengesetz ein Zusammenspiel von Trägern und Einsatzstellen vor. Als Freiwillige:r schließt du eine Einsatzvereinbarung mit deinem Träger ab. Dein Träger setzt dich dann in einer bestimmten Einsatzstelle ein. Die Einsatzstellen haben wiederum eine Vereinbarung mit dem Träger, in der ihre Rechte und Pflichten festgelegt sind.

Welche Möglichkeiten gibt es, ein Freiwilligenjahr im Ausland zu absolvieren?

Die Auslandsfreiwilligendienste untergliedern sich in Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst.

  • Gedenkdienst: Spezielles Ziel des Gedenkdienstes ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und die damit zusammenhängende Bewusstseinsbildungs- und Aufklärungsarbeit.
    Erfahre hier mehr über den Gedenkdienst
  • Friedensdienst: Spezielles Ziel des Friedensdienstes ist die Erreichung oder Sicherung des Friedens im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten.
    Erfahre hier mehr über den Friedensdienst
  • Sozialdienst: Spezielle Ziele des Sozialdienstes im Ausland sind Beiträge zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes.
    Erfahre hier mehr über den Sozialdienst

Welche Möglichkeiten gibt es, ein Freiwilligenjahr im Inland zu absolvieren?

Im Inland besteht die Möglichkeit ein Freiwilliges Sozialjahr (FSJ) oder ein Freiwilliges Umweltschutzjahr (FUJ) zu absolvieren.

  • Freiwilliges Sozialjahr: Erfahre hier mehr über das Freiwillige Sozialjahr
  • Freiwilliges Umweltschutzjahr: Erfahre hier mehr über das Freiwillige Umweltschutzjahr

Wo kann ich mein Freiwilligenjahr absolvieren?

Die Träger haben Vereinbarungen mit Einsatzstellen aus verschiedenen Bereichen. In diesen Einsatzstellen kannst du dein Freiwilligenjahr absolvieren.

Für das FSJ und FUJ: Kontaktiere die Trägerorganisation, an deren Angebot du Interesse hast. Sie wird dir weitere Informationen über die verfügbaren Einsatzstellen geben. Alle für das Inland zuständigen Trägerorganisationen findest du hier.

Für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst im Ausland: Die anerkannten Einsatzstellen findest du hier. Solltest du weitere Fragen zu den Einsatzstellen haben, wende dich am besten direkt an die zuständige Trägerorganisation. Alle für das Ausland zuständigen Trägerorganisationen findest du hier.

Ich weiß noch nicht, wo ich mein Freiwilligenjahr absolvieren möchte.
Wo kann ich mich beraten lassen?

Am besten du kontaktierst direkt die Trägerorganisationen, an deren Angebot du Interesse hast. Sie können dir detaillierte Auskünfte zu den Einsatzstellen und weitere Informationen geben.

Für das FSJ und das FUJ anerkannte Träger findest du hier.

Für die Auslandsdienste anerkannte Träger findest du hier.

Kann ich meine Einsatzstelle während meines Freiwilligenjahres noch wechseln?
Kann ich generell an mehreren Einsatzstellen tätig werden?

FSJ im Inland: Ein Einsatzstellenwechsel ist nach Absprache mit deiner Trägerorganisation möglich. Es ist jedoch grundsätzlich nicht vorgesehen, von Anfang an eine Tätigkeit in 2 Einsatzstellen zu planen.

Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst im Ausland: Ein Einsatzstellenwechsel ist möglich, wenn du dies (auch während deines Freiwilligenjahres) mit deiner Trägerorganisation vereinbarst. Es ist auch möglich von Anfang an eine Tätigkeit in 2 Einsatzstellen zu planen.

Persönliche Rahmenbedingungen

Wie läuft der Prozess bis zum Start meines Freiwilligendienstes ab?
Wann sollte ich den Prozess starten?

Deine Trägerorganisation bestimmt den Prozess im konkreten Fall. In der Regel wirst du aber ein Auswahlverfahren (offizielle Bewerbung, persönliche Gespräche etc.) durchlaufen. Vor Einsatzbeginn unterschreibst du außerdem eine Vereinbarung mit deiner Trägerorganisation, in der die Details deines Einsatzes geregelt werden.

Solltest du konkretes Interesse an einem Freiwilligenjahr haben, solltest du möglichst bald mit der Trägerorganisation in Kontakt treten, für die du dich interessierst. Bei den Auslandsfreiwilligendiensten dauert das Auswahlverfahren regelmäßig mehrere Monate und teilweise auch länger als ein Jahr. Vereinzelt sind auch spontanere Einsätze möglich, falls es beispielsweise Restplätze gibt. Informiere dich darüber am besten bei der Trägerorganisation.

Für das FSJ und das FUJ anerkannte Träger findest du hier.

Für die Auslandsdienste anerkannte Träger findest du hier.

Wie sieht das Aufnahmeverfahren bei den Trägerorganisationen aus?

Das Aufnahmeverfahren unterscheidet sich bei den einzelnen Trägern. Kontaktiere daher direkt die Träger (Anerkannte Träger im Inland: hier; Anerkannte Träger im Ausland: hier), an deren Angebot du Interesse hast. Sie werden dir konkrete Auskünfte zum Aufnahmeverfahren geben und weitere Informationen zur Verfügung stellen.

Welche Anforderungen muss ich erfüllen, um ein Freiwilligenjahr absolvieren zu können?

Teilnehmende des Freiwilligenjahres iSd Freiwilligengesetzes können Personen sein, die:

  • Keine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich des angestrebten Freiwilligendienstes haben,
  • Das 17. Lebensjahr vollendet haben, wobei bei besonderer Eignung auch eine Absolvierung vor Vollendung des 17. Lebensjahres möglich ist und
  • Einen gültigen Aufenthaltstitel in Österreich besitzen.

Damit der Auslandseinsatz gefördert werden kann, müssen Teilnehmende des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes außerdem einen ununterbrochenen Wohnsitz in Österreich seit 12 Monaten haben.

Wann kann ich schon vor meinem 17. Geburtstag ein Freiwilligenjahr absolvieren?

Das Freiwilligengesetz nennt das Erfordernis der „besonderen Eignung“. Wann genau eine solche vorliegt, wird im Gesetz nicht konkretisiert.

Diese Entscheidung trifft daher der Träger und sie ist abhängig von der Situation im Einzelfall. Hierbei wird auf die Fähigkeiten und Reife des:der Jugendlichen und die Situation in der Einsatzstelle Bedacht zu nehmen sein.

Ist das Freiwilligenjahr ein Arbeitsverhältnis?

Nein, das Freiwilligenjahr darf laut Freiwilligengesetz nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden. Es handelt sich um ein Ausbildungsverhältnis.

Die Freiwilligen sollen auch nicht als Arbeitskräfteersatz dienen. Deine Einsatzstelle muss so organisiert sein, dass der laufende Betrieb auch ohne Teilnehmende am Freiwilligenjahr in vollem bisherigen Umfang aufrechterhalten werden kann (Arbeitsmarktneutralität).

Allerdings wird dein Freiwilligenjahr steuerrechtlich als Dienstverhältnis betrachtet.

Welche Art von Ausbildung erfolgt im Rahmen des Freiwilligenjahres?

Die Träger sind verpflichtet, dir ein Programm zur pädagogischen Betreuung und Begleitung im Ausmaß von mind. 150 Stunden zur Verfügung zu stellen. Hierbei werden die Bereiche Reflexion, Persönlichkeitsbildung und fachspezifische Seminare (inkl. theoretischer Einschulung) abgedeckt. Zudem haben sie sicherzustellen, dass du bei deiner Tätigkeit fachlich angeleitet wirst.

Welche Themen in deiner Ausbildung jedenfalls behandelt werden müssen, ist im Curriculum festgelegt:

Das Curriculum für das FSJ findest du hier.

Das Curriculum für die Auslandsfreiwilligendienste findest du hier.

Was ist das E-Learning? Wann muss ich dieses absolvieren?

Das E-Learning wurde konzipiert, um allen Freiwilligen dieselben grundlegenden Informationen zu vermitteln. Es ist im Rahmen deiner Vorbereitung für das Freiwilligenjahr zu absolvieren.

Das E-Learning für die Auslandsfreiwilligendienste findest du hier. Das E-Learning für das FSJ wird gerade entwickelt.

Welche qualitätssichernden Maßnahmen gibt es?

In einer Arbeitsgruppe mit 6 anerkannten Trägerorganisationen wurde 2024 ein Curriculum für das FSJ erarbeitet. Darin wurden gemeinsame Standards der Trägerorganisationen im pädagogischen Bereich festgelegt.

Das Curriculum für das FSJ findest du hier.

Auch im Bereich der Auslandsfreiwilligendienste konnte mit den 9 anerkannten Trägerorganisationen ein Curriculum erarbeitet werden. Darüber hinaus konnten sich die Träger auf 3 Maßnahmen im Bereich der Qualitätssicherung und -entwicklung einigen.

Nähere Informationen dazu findest du hier.

Zeitliche Rahmenbedingungen

Muss das Freiwilligenjahr immer ein Jahr dauern?

Das Freiwilligengesetz sieht eine ununterbrochene Dauer von 6-12 Monaten vor. Die tatsächliche Dauer ist abhängig vom Träger und der konkreten Vereinbarung, die zwischen dem:der Teilnehmer:in und dem Träger abgeschlossen wird.

Unter welchen Umständen kann ich meinen Dienst früher abbrechen?

Das Freiwilligenjahr ist freiwillig. Das bedeutet, dass du deinen Dienst grundsätzlich jederzeit und ohne Angabe von Gründen abbrechen kannst.

Allerdings solltest du folgendes beachten:

  • Bei einem Abbruch vor 6 Monaten:
    • Das Finanzamt könnte die Familienbeihilfe zurückfordern.
    • Dir kann kein Zertifikat ausgestellt werden.
    • Du musst möglicherweise bestimmte Aufwendungen ersetzen, die deine Trägerorganisation für dich getätigt hat (z.B. Rückzahlung des Taschengeldes). Das hängt von den Regeln der Trägerorganisation ab.
  • Bei einem Abbruch vor 10 Monaten:
    • Der Freiwilligendienst kann dir in der Regel nicht als Ersatz für den Zivildienst angerechnet werden.

Kann ich meinen Einsatz verlängern?

Ja, eine Verlängerung ist grundsätzlich möglich, solange der Einsatz insgesamt nicht länger als 12 Monate dauert. Im Einzelfall stellt die Trägerorganisation fest, ob eine Verlängerung in einer konkreten Einsatzstelle möglich ist.

Wie viele Stunden pro Woche muss ich arbeiten?

Das Freiwilligengesetz sieht eine maximale wöchentliche Tätigkeit im Ausmaß von 34 Wochenstunden vor. Deinen Stundenplan wirst du mit der Einsatzstelle und der Trägerorganisation festlegen.

Zudem steht dir wöchentlich eine durchgehende Freizeit von mindestens 36 Stunden zu, wenn du über 18 Jahre alt bist.

Diese Regelung entspricht der Zielrichtung als Ausbildungsverhältnis. Dieses Wochenstundenausmaß erlaubt einen Einblick in den Alltag der entsprechenden Einrichtung, gleichzeitig sollst du nicht als Arbeitskraftersatz dienen.

Ich möchte über mein Freiwilligenjahr hinausgehend in der Einsatzstelle tätig werden. Ist das erlaubt?

Grundsätzlich darfst du höchstens 34 Wochenstunden in der Einsatzstelle tätig werden. Um einen Missbrauch dieser Bestimmung zu verhindern, sollst du keine weiteren Stunden machen – auch wenn du diese freiwillig und unbezahlt ausübst. Dies verhindert, dass Freiwillige als Arbeitskräfteersatz dienen und unter dem Deckmantel der „Freiwilligkeit“ diese Schutzbestimmung umgangen wird.

Habe ich während meines Freiwilligenjahres einen Urlaubsanspruch?

Sollte dein Freiwilligenjahr tatsächlich ein Jahr dauern, hast du Anspruch auf 25 Freistellungstage („Urlaub“) unter Fortzahlung des Taschengeldes. Bei einem kürzeren Einsatz verringern sich die Freistellungstage entsprechend. Teile von Tagen sind auf ganze Tage aufzurunden.

Kann ich mir bei familiären Notfällen etc. freinehmen?

Neben deinem Urlaubsanspruch kann dich deine Einsatzstelle

  • aus wichtigen persönlichen Gründen
  • für eine dem Anlass angemessene Zeit
  • unter Fortzahlung des Taschengeldes

freistellen („Sonderfreistellung“). Deine Trägerorganisation bestimmt, wann ein solcher Ausnahmefall vorliegt.

Was passiert, wenn ich während meines Einsatzes krank werde?

Das Freiwilligengesetz sieht hier keine konkrete Regelung vor, weshalb die Vorgehensweise vom Träger bestimmt wird. Gerade bei längerer Verhinderung wirst du aber oft eine ärztliche Bestätigung vorlegen müssen – frag im Krankheitsfall am besten bei deiner Trägerorganisation nach, wie sie das handhabt.

Jedenfalls ist zu beachten, dass Freiwillige keine Dienstnehmer:innen sind und nicht krankgeschrieben werden können.

Finanzielle Rahmenbedingungen

Bekomme ich eine finanzielle Unterstützung während meines Freiwilligenjahres?
Kann ich weiterhin Familienbeihilfe beziehen?

Es handelt sich grundsätzlich um einen freiwilligen Dienst. Dennoch erhältst du von deiner Trägerorganisation als finanzielle Unterstützung ein Taschengeld.

Absolvierst du ein Freiwilliges Sozialjahr oder Freiwilliges Umweltschutzjahr im Inland, bekommst du zwischen 75% bis 100% der Geringfügigkeitsgrenze als Taschengeld (Geringfügigkeitsgrenze).

Absolvierst du einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland, erhältst du zwischen 10% bis 100% der Geringfügigkeitsgrenze als Taschengeld (Geringfügigkeitsgrenze).

Die konkrete Höhe hängt jedoch von der Trägerorganisation ab und richtet sich insbesondere danach, ob die Träger Sachleistungen gewähren. Bei den Auslandsfreiwilligendiensten orientiert sich die Höhe zudem an den Preis- und Lohnniveaus der Einsatzländer.

Die Familienbeihilfe kannst du

  • bis zu deinem 24. Geburtstag
  • für die Dauer deines Freiwilligenjahres

weiterbeziehen. Den entsprechenden Antrag dafür musst du allerdings selbst stellen.

Warum gibt es keinen Fixbetrag als Taschengeld?

Die konkrete Höhe des Taschengeldes wird durch die Trägerorganisation bestimmt und richtet sich einerseits danach, ob die Träger Sachleistungen gewähren. Bei den Auslandsfreiwilligendiensten andererseits auch nach Preis- und Lohnniveaus der Einsatzländer.

Das Taschengeld variiert daher in einer gewissen Bandbreite je nach Einsatzstelle. Diese Flexibilität soll gewahrt bleiben.

Muss ich mein Taschengeld versteuern?

Steuerrechtlich erfolgt die Tätigkeit der Teilnehmer:innen des Freiwilligenjahres im Rahmen eines Dienstverhältnisses nach § 47 Abs. 2 EStG 1988. Das an die Teilnehmer:innen ausbezahlte Taschengeld stellt steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar. Die Träger haben die Pflichten des Arbeitgebers iSd Einkommensteuergesetzes 1988 wahrzunehmen.

Aufgrund der geringfügigen Höhe des Taschengeldes ist grundsätzlich keine Lohnsteuer vom Arbeitgeber zu entrichten. Soweit sonst keine weiteren Einkünfte vorliegen, wird auch keine Einkommensteuer fällig werden (§ 33 EStG 1988).

Aber Achtung: Fahrt- und Reisekostenersätze können nur im Rahmen des EStG (§ 26 Z 4 und § 3 Abs. 1 Z 16b) steuerfrei ausbezahlt werden. Sonstige Sachaufwendungen bzw. Aufwandersätze (zB Unterkunft, Verpflegung) sind grundsätzlich steuerpflichtig und erhöhen die Steuerbemessungsgrundlage.

Kann ich neben dem Freiwilligenjahr arbeiten?

Das Gesetz verbietet die Arbeit neben dem Freiwilligenjahr grundsätzlich nicht. Dennoch solltest du dich mit deiner Trägerorganisation darüber unterhalten. Möglicherweise hat diese spezielle Regeln vorgesehen.

Wie und für wie lange bekomme ich mein gratis Klimaticket?

Für die Dauer deines Freiwilligen Sozialjahres bzw. Freiwilligen Umweltschutzjahres im Inland erhältst du ein gratis Klimaticket.

Das Formular dafür bekommst du von deiner Trägerorganisation. Mit dem unterschriebenen und ausgefüllten Formular kannst du dein Klimaticket bei einer Servicestelle der Vertriebspartner (Partner – KlimaTicket) beantragen.

Solltest du deinen Einsatz verkürzen, musst du die Karte des Klimatickets bei einer Servicestelle der Vertriebspartner zurückgeben. Solltest du deinen Einsatz verlängern, kannst du auch die Gültigkeit deines Klimatickets verlängern lassen. Dafür bringst du das ausgefüllte Formular wie zu Beginn deines Einsatzes zur Servicestelle eines Vertriebspartners.

Bin ich während des Freiwilligenjahres versichert?

Während deines Einsatzes bist du vollversichert. Das ist im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (§ 4 Abs. 1 Z 11) so vorgesehen. Du hast damit eine Krankenversicherung, eine Unfallversicherung und eine Pensionsversicherung. Um die rechtzeitige Anmeldung kümmert sich deine Trägerorganisation.

Zudem schließt deine Trägerorganisation für dein Auslandsjahr erforderlichenfalls eine Zusatzkrankenversicherung und eine Auslandsreiseversicherung ab.

Einsatzende

Was muss ich nach Ende meines Einsatzes beachten?

Hast du dein Freiwilligenjahr im Ausland absolviert, bist du verpflichtet, einen Tätigkeitsbericht zu verfassen. Der Tätigkeitsbericht bietet dir die Möglichkeit, deinen Einsatz zu reflektieren, gewonnene Erkenntnisse wahrzunehmen und Probleme aufzuzeigen. Das Muster dafür findest du hier.

Deinen Tätigkeitsbericht erhält deine Trägerorganisation, das Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA), die Vertretungsbehörde und das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK). Einige Trägerorganisationen übernehmen die Übermittlung an die einzelnen Stellen und du musst den Tätigkeitsbericht nur an die Trägerorganisation senden. Deine Trägerorganisation wird dich dann über die Vorgehensweise informieren.

Bekomme ich am Ende meines Freiwilligenjahres einen Nachweis?

Nach Ende deines Freiwilligenjahres bekommst du von deiner Trägerorganisation ein Zertifikat. Damit kannst du nachweisen, dass du dein Freiwilligenjahr erfolgreich abgeschlossen und welche Kompetenzen du erworben hast.

Wenn du zivildienstpflichtig bist, benötigst du dieses Zertifikat, damit dir die Zivildienstserviceagentur (ZISA) das Freiwilligenjahr als Zivildienstersatz anrechnet. Genaueres zur Anrechnung erfährst du hier.

Anrechnung als Zivildienstersatz

Kann ich mein Freiwilligenjahr als Zivildienstersatz anrechnen lassen?
Was muss ich dafür tun?

Weitere Informationen hierzu findest du unter: Factsheet und Seite der ZISA

Du hast weitere Fragen? Für die Anrechnung als Zivildienstersatz ist die Zivildienstserviceagentur (ZISA) zuständig:

Zivildienstserviceagentur

Tel: 01/585 47 09 63 5800

E-Mail: info@zivildienst.gv.at

Wodurch unterscheidet sich das Freiwilligenjahr vom Zivildienst?

Freiwilligenjahr Zivildienst
Du kannst auch während deines Einsatzes Familienbeihilfe beziehen, wenn die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Während deines Einsatzes erhältst du keine Familienbeihilfe.
Dein Anspruch auf Familienbeihilfe endet mit dem 24. Geburtstag. Dein Anspruch auf Familienbeihilfe endet mit dem 25. Geburtstag.
Wenn du eine Ausbildung bei der Polizei beginnen möchtest, musst du den Wehrdienst nachholen. Wenn du eine Ausbildung bei der Polizei beginnen möchtest, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen das Erlöschen der Zivildienstpflicht beantragen.
Freiwillig Verpflichtend, wenn du trotz Einberufung keinen Wehrdienst leisten möchtest

Ich möchte nach meinem Freiwilligenjahr Polizist:in werden.
Was muss ich beachten?

Wenn du dir dein Freiwilligenjahr als Zivildienstersatz anrechnen lässt, kannst du – im Gegensatz zum ordentlichen Zivildienst – NICHT beantragen, dass die Zivildienstpflicht erlischt, um anschließend beispielsweise eine Laufbahn bei der Polizei anzutreten (=alle öffentlichen Berufe, zu deren Dienstausübung das Führen von Schusswaffen erforderlich ist.)