Die besonderen Formen des freiwilligen Engagements
Mit dem am 1. Juni 2012 in Kraft getretenen Bundesgesetz zur Förderung von Freiwilligem Engagement wurden u.a. die unterschiedlich strukturierten Formen des Engagements auf eine rechtliche Grundlage gestellt, indem es auch die Voraussetzungen, Bedingungen und Modalitäten der Durchführung und Teilnahme am Freiwilligen Sozialjahr (FSJ), am Freiwilligen Umweltschutzjahr (FUJ), am Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst im Ausland (außerhalb des Zivildienstes) regelt.
Die gesellschaftliche Bedeutung dieser besonderen Formen des freiwilligen Engagements liegt in der Verbindung eines persönlichen, pädagogisch begleiteten Bildungsjahres mit beruflicher Orientierung und der Übernahme sozialer, gesellschaftlicher und umweltpolitischer Verantwortung.
Freiwilliges Sozialjahr
Das Freiwillige Sozialjahr gehört zu den besonderen Formen des freiwilligen Engagements, ist im Interesse des Gemeinwohls und kann nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden. Es dient insbesondere der Vertiefung von schulischer Vorbildung, dem Kennenlernen der Tätigkeit in der…
Sozialdienst im Ausland
Der Sozialdienst im Ausland gehört zu den besonderen Formen des freiwilligen Engagements, ist im Interesse des Gemeinwohls und kann nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden. Es dient insbesondere der Vertiefung von schulischer Vorbildung, dem Kennenlernen der Tätigkeit in der…
Freiwilliges Integrationsjahr
Das Freiwillige Integrationsjahr (FIJ) wird vom AMS jenen Personen, die der Zielgruppe der Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten angehören und deren Anerkennungsbescheid nicht länger als 2 Jahre zurückliegt, angeboten…
Gedenkdienst im Ausland
Der Einsatz von Teilnehmer/innen des Gedenkdienstes erfolgt in einer der zahlreichen Holocaust-Gedenkstätten auf der ganzen Welt. Der Tätigkeitsbereich besteht hauptsächlich aus der Planung und Organisation von Führungen durch die Gedenkstätten und Vorträgen an Universitäten und Schulen, sowie aus der Durchführung und Dokumentation von Interviews mit Zeitzeuginnen und -zeugen, sodass deren Erfahrungen nie vergessen werden.
Friedensdienst im Ausland
Mit Inkrafttreten des neuen Auslandfreiwilligendienstes werden die unterschiedlichen Strukturen der bestehenden Auslandsdienste, also des Friedens-, Gedenk- und Sozialdienstes im Ausland, unter dem Dach des Freiwilligengesetzes zusammengeführt. Neben wesentlichen Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Verbesserung der sozialen Absicherung von Freiwilligendiensten führt die Zusammenlegung der Regelungen im Freiwilligengesetz zu spürbaren Verwaltungsvereinfachungen, zudem bringt das Gesetz gleiche Rahmenbedingungen für teilnehmende Frauen und Männer.