Während das Freiwillige Sozialjahr und das Freiwillige Umweltschutzjahr ausschließlich im Inland absolviert werden können, sieht das Freiwilligengesetz auch die Möglichkeit vor, einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland zu leisten.
Durch das am 1.6.2012 in Kraft getretene Freiwilligengesetz (FreiwG) erhielten die seit ca. 30 Jahren bestehenden Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst) eine gesetzliche Grundlage. Mit Schaffung der Rahmenbedingungen ging auch eine Steigerung der Teilnehmer:innen am Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst einher. Absolvierten vor 2012 jährlich durchschnittlich 115 Freiwillige einen Auslandsfreiwilligendienst, erhöhte sich diese Zahl in den letzten Jahren stetig. 2024 leisteten etwa 250 in der Regel junge Menschen einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland.

Mehr Informationen zu den Teilnehmer:innenzahlen der anerkannten Träger finden Sie hier.

Hier finden Sie einen Überblick über die Auslandsfreiwilligendienste:

Sozialdienst im Ausland

Der Sozialdienst ist als Auslandsfreiwilligendienst konzipiert und wird wie die anderen Freiwilligendienste im Interesse des Gemeinwohls geleistet. Unter den Auslandsfreiwilligendiensten weist er die höchsten Teilnehmer:innenzahlen auf. Spezielles Ziel des Sozialdienstes ist die Leistung von Beiträgen zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes.

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Gedenkdienst im Ausland

Der Einsatz von Teilnehmer:innen des Gedenkdienstes erfolgt etwa in einer der zahlreichen Holocaust-Gedenkstätten auf der ganzen Welt. Der Tätigkeitsbereich besteht beispielsweise aus der Planung und Organisation von Führungen durch die Gedenkstätten und Vorträgen an Universitäten und Schulen, sowie aus der Durchführung und Dokumentation von Interviews mit Zeitzeuginnen und -zeugen, sodass deren Erfahrungen nie vergessen werden.

Friedensdienst im Ausland

Ähnlich wie der Sozial- und Gedenkdienst wird der Friedensdienst im Ausland geleistet. Er hat seine rechtliche Basis im vierten Abschnitt des Freiwilligengesetzes und hat Beiträge zur Sicherung des Friedens im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten zum Ziel. Aktuell bieten zwei anerkannte Trägerorganisationen die Möglichkeit, einen solchen Freiwilligendienst im Interesse des Gemeinwohls zu leisten.